Mitte Dezember wurde bekannt, dass an zahlreichen Ganztagsschulen in Niedersachsen die Verträge mit Ganztagsmitarbeitern rechtlich überprüft werden müssen, da in mehreren Fällen unzulässig Honorar- statt Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Ursache dafür waren vor allem unklare und rechtlich nicht einwandfreie Regelungen von Seiten des Kultusministeriums. Im schlimmsten Fall droht den betroffenen Schulen die Nachzahlung von Rentenbeiträgen in teilweise sogar fünfstelliger Höhe. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rät dringend dazu, alle Verträge mit Ganztagsmitarbeitern rechtlich überprüfen zu lassen. Auch im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt haben in den letzten Jahren mehrere Schulen den Ganztagsbetrieb eingeführt.
Ich frage deshalb die Verwaltung: