Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Begründung:
Durch die Aufstellung von abschließbaren Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es gerade im Bereich der Stadtbahnendpunkte und S-Bahnhöfe einen erhöhten Bedarf, aber auch „normale“ Haltestellen werden von vielen NutzerInnen des ÖPNV mit dem Fahrrad angesteuert. Um Fahrraddiebstählen und Vandalismus an den abgestellten Rädern vorzubeugen, macht es Sinn, Fahrradgaragen oder –käfige aufzustellen. Eine solche Maßnahme würde darüber hinaus zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Stadtbezirk beitragen.