1. Juli 2011

"Calenberger Loch"

Bezüglich des „Calenberger Lochs“ keine Verträge einzugehen, die Verbindlichkeiten für die Stadt beinhalten würden, bevor das Planfeststellungsverfahren für die Vorlandabgrabung an der Ihme in der Calenberger Neustadt im Rahmen der „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover“ erfolgreich durchgeführt wurde. Ausgenommen von diesem Beschluss sind reine Sicherungsmaßnahmen für die sanierte Fläche und gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen.

Begründung: Da das Planfeststellungsverfahren für die oben genannte Maßnahme nach wie vor nicht abgeschlossen ist, wäre der Abschluss von Verträgen, insbesondere nachdem die „Bürgerinitiative gegen das Calenberger Loch“ verlautbaren lassen hat, juristisch gegen eine etwaige Genehmigung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorzugehen, von der Kostenseite her betrachtet hoch riskant. Bei Erfolg der Bürgerinitiative wären etwaig begonnene Baumaßnamen im Kontext dieser Teilmaßnahme rückzubauen, was zusätzliche Kosten generieren würde. 

Ludwig List

stellv. Fraktionsvorsitzender