Der Rat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover führt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 7 Prozent ein.
Begründung:
Zum 01.01.2010 wurde der Prozentsatz der Umsatzsteuer, der auf Beherbergungsleistungen erhoben wird, von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das hat zu Mehreinnahmen bei vielen Beherbergungsbetrieben geführt, da der geringere Steuersatz in den meisten Fällen nicht an die Kunden weitergegeben wurde. Dies gilt gerade auch in Hannover, wo zu Spitzenzeiten während der großen Messen in der Regel höhere Übernachtungspreise genommen werden.
Auf der anderen Seite hat die Senkung des Steuersatzes zu Mindereinnahmen in den finanziell angeschlagenen kommunalen Haushalten geführt. Diese können mit einer Übernachtungssteuer zumindest teilweise wieder ausgeglichen werden. Auch Übernachtungsgäste nutzen die hannoversche Infrastruktur, seien es nun kulturelle Einrichtungen oder – gerade im Fall von Messegästen – den gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr. Um diese zu finanzieren werden jedoch auch Einnahmen benötigt.