Der Rat möge beschließen:
Der Beschluss zur schrittweisen Beihilfekürzung des Bürgerbüro Stadtentwicklung (Drucksache-Nr. 2546/2009) wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 115.000 Euro für das Bürgerbüro einzustellen.
Begründung:
Das Bürgerbüro Stadtentwicklung fördert seit seiner Einrichtung 1995 die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der hannoverschen Stadtentwicklung. Das Büro ist ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung in einem Politikbereich, der für viele Bürgerinnen und Bürger hohe Zugangsbarrieren besitzt. Das zeigen nicht nur die Auseinandersetzungen um Stuttgart 21, die das Thema Bürgerbeteiligung im letzten Jahr wiederholt ins Zentrum des Aufmerksamkeit rückten, sondern auch die Diskussionen in Hannover um Projekte wie Boehringer, Hannover City 2020 oder die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Ihme.
Im Bürgerbüro Stadtentwicklung werden Methoden wie die Anwaltsplanung angewandt, die insbesondere auch eine Beteiligung von artikulationsschwachen oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen ermöglicht. Auch das Konzept der Integrativen Stadtteilarbeit hat sich an vielen Stellen in den letzten Jahren bewährt. Für eine nachhaltige und bürgernahe Stadtplanung im Interesse aller EinwohnerInnen der Stadt Hannover ist eine Institution wie das Bürgerbüro Stadtentwicklung unerlässlich.
Der Rat hat im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes VII beschlossen, die städtischen Zuschüsse 2013 von ehemals 115.000 Euro auf nur noch 60.000 Euro abzusenken. Damit ist der langfristige Erhalt und die Unabhängigkeit des Bürgerbüros Stadtentwicklung gefährdet.