In der Ratsversammlung am 31.03.2021 vom Fraktionsvorsitzenden Dirk Machentanz gehaltene Rede zum Antrag, eine Zweckentfremdungssatzung bis Ende des Jahres zu erlassen
[Es gilt das gesprochene Wort]
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Ratskolleg*innen, ich appelliere an Sie, unserem Antrag (Drucksachennummer: 0158/2022) auf eine Zweckentfremdungssatzung für Hannover bis Ende dieses Jahres mehrheitlich zuzustimmen.
Die Hansestadt Lüneburg hat bereits seit dem 25. Juli 2019 eine vorbildliche Satzung über das Verbot von Zweckentfremdungen auf den Weg gebracht. Diese wurde aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation in Lüneburg erlassen.
Der für Hannover so wichtige Antrag wurde bereits einstimmig von Ihnen im Verwaltungsausschuss, im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und im Wirtschaftsausschuss abgelehnt, obwohl Hannover dringend eine Zweckentfremdungssatzung benötigt, um dringend benötigten Wohnraum seinem tatsächlichen Zweck zuzuführen.
Bereits, oder besser gesagt leider erst im März 2019 hat das von einer großen Koalition aus SPD und CDU geführte Land Niedersachsen einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung stattgegeben, die Landeshauptstadt Hannover schafft es jedoch bis heute nicht, diese endlich auf den Weg zu bringen.
Der Rat möge daher die Verwaltung beauftragen, die Vorbereitung für das Erlassen einer Zweckentfremdungssatzung nach § 1 Abs. 1 des niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) vom 27.03.2019 (Nds. GVBI 2019,72) und § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 23.12.2010 (Nds.GVBI. 2010,576 ff) bis Ende 2022 zu ergreifen.
In Bayern gilt zum Beispiel die verschärfte Wohnraumzweckentfremdungssatzung bereits seit Mitte des Jahres 2017. Das Land Niedersachsen hat es jedoch nicht früher vermocht, dieses entscheidende Mittel gegen Wohnungsnot zu instruieren.
Das Hauptversäumnis in der immer noch mangelnden Umsetzung liegt jedoch bei der Landeshauptstadt Hannover.Obdachlosigkeit und Wohnungsnot sowie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind schon lange die entscheidenden Faktoren für die Unerlässlichkeit einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover, denn nicht überall wird die Wohnungsförderquote von mindestens 30% auch wirklich angewendet.
Die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Anzahl von Nutzer*innen des Wohnberechtigungsscheines (Drucksache 0140/2022), auch B-Schein genannt, konnte zudem nicht genau beziffert werden, so ist es natürlich schwierig, den genauen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen zu ermitteln. Die Antwort unserer Anfrage nach der Anzahl von Wohnungsbelegrechten (ebenfalls Drucksache 0140/2022) bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Wohnungsbauoffensive 2016, deren Zahlen nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind. Diese sieht vor, 1.300 neue Wohnungen jährlich zu bauen, wirklich ausreichend wären wohl an die 2000 neuen Wohnungen jährlich, während die Anzahl von Wohnungsbelegrechten für 2021 bis Ende 2022 mit circa 800 angegeben wird, auch das ist ausbaufähig.
Nun ist allerdings noch die Erhöhung der Anzahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine hinzugekommen. Bis zu 10.000 Menschen sollen es mittel- und kurzfristig sein, die in Hannover ein sicheres Obdach gegen Krieg und Zerstörung suchen. Langfristig werden es noch mehr geflüchtete Menschen sein. Zu Ihnen gesellen sich die obdachlosen und wohnungssuchenden Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen, die auf dem Wohnungsmarkt häufig vergeblich eine bezahlbare Bleibe suchen.
Kurzfristig wurden fünf Hotels für die Unterbringung geflüchteter Menschen angemietet, das war unsere Forderung fürs erste, die Anzahl von fünf Hotels ist allerdings nicht ausreichend, und mittel- und langfristig werden bezahlbare Wohnungen für Flüchtlinge, obdachlose Menschen und den nicht unerheblichen Rest derer benötigt, die sich auf dem regulären Wohnungsmarkt keine bezahlbare Bleibe leisten können. Ich bitte Sie daher dringend, der derzeitigen Notsituation Rechnung zu tragen und unserem Antrag für eine Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Hannover bis zum Jahresende zuzustimmen.
Ich danke Ihnen.