Medienmitteilung - Keine Milieuschutzsatzung für die geplante Städtebauförderung am Davenstedter Markt/Geveker Kamp und in Körtingsdorf
Soziale Erhaltungssatzungen, auch Milieuschutzsatzungen genannt, kommen in Sanierungsgebieten zum Einsatz. Die Kommunen haben rechtlich die Möglichkeit, in Gebieten, die durch eine Städtebauförderung eine Aufwertung erfahren, eine soziale Verpflichtung im Zusammenhang mit der Sanierung zu fordern. Sie dient dazu, den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, auch nach Abschluss der Sanierung in den Wohngebieten zu gewährleisten.
"Der Gentrifizierung, also einem Verdrängungsprozess, wird damit erst einmal ein Riegel, je nach Ausgestaltung der Satzung, vorgeschoben", so Julia Grammel. Die Vertreterin der Linken im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beantragte deshalb bezüglich der geplanten Sanierung in Körtingsdorf und in Davenstedt eine Milieuschutzsatzung (siehe Drucksache 15-1092/2022 der Landeshauptstadt Hannover). Konkret forderte sie sozial verträgliche Mietobergrenzen für Vermietungsobjekte, einen Bestandsschutz für laufende Mietverträge und ein Mitspracherecht der Stadt Hannover bei einer Veräußerung von sanierten und vermieteten Wohnobjekten. "Wir alle kennen das Problem, das oft nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen auftritt, die Preise für Immobilien und Vermietung steigen. Die Menschen, die sich dann ein höheres Mietniveu nicht mehr leisten können, müssen ihren Kiez zwangsläufig verlassen, ein Verdrängungsprozess findet statt".
Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat in seiner Sitzung am 23.6.22 diesen Antrag fast einstimmig abgelehnt. "Für mich nicht so ganz nachvollziehbar. Die Politik sollte doch ein Interesse daran haben, der Bevölkerung einen gewissen Schutz zu garantieren. Berlin hat in Sanierungsgebieten zum Teil mit sozialen Erhaltungssatzungen dafür gesorgt, dass städtebauliche Maßnahmen nicht zu Lasten der betroffenen Einwohner*innen gingen. Warum ist das nicht bei uns im Stadtbezirk möglich?" führte Grammel weiter aus.
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