Anfrage zur Vahrenwalder Straße mit Antworten der Verwaltung

 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage zum Planungsstatus der Vahrenwalder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 12.06.2023

 

Die Vahrenwalder Straße stellt die Hauptverkehrsader Hannovers aus der Innenstadt Richtung Norden dar. Sie teilt den Stadtteil Vahrenwald in Ost und West. Die Lärmbelastung durch Auto- und Straßenbahnverkehr liegt tagsüber laut der Lärmkarten der Landeshauptstadt Hannover jeweils bei 75 dBA. In Kombination dieser Werte kann von einem Grenzbereich zwischen körperlichem Stress und dauerhaften Gehörschaden bei längerer Exposition ausgegangen werden. Zudem bleibt die Verkehrsinfrastruktur hinter zeitgemäßer Gestaltung für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen weit zurück. Installierte Fahrradwege genügen zwar der 1,50m Breite der StVO, machen eine Nutzung zu Stoßzeiten, wo immer mehr Menschen Hannovers auf dieses Verkehrsmittel umsteigen, jedoch äußerst schwierig. Für Fußgänger:innen, insbesondere Senior:innen, ist die sichere Querung nur an den installierten Ampeln möglich. Weiterhin beklagen sich Kleinunternehmer:innen über den Zustand der Straße, die wohl einige Mitmenschen dazu einlädt, ihren Sperrmüll an den Fahrbahnrand zu stellen.

Um hier, auch zusätzlich zum Ausbau der Veloroute 02, Handlungsperspektiven entwickeln zu können, wird die Verwaltung gebeten zu informieren:

1.) Wann wurden die Vahrenwalder Straße in unserem Bezirk bis zur Unterführung vor dem ehemaligen Güterbahnhof/Arndtstrasse sowie die Verlängerung der Hamburger Allee das letzte mal saniert?

2.) Wie ist der Planungsstand einer Sanierung der Vahrenwalder Strasse in unserem Bezirk, bis zur Unterführung vor dem ehemaligen Güterbahnhof/Arndtstrasse, sowie der Verlängerung der Hamburger Allee?

3.) Welche Maßnahmen schlägt sie kurzfristig, zeitlicher Horizont bis 3 Jahre, vor, um diese Situation für die Anwohner, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu verbessern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Bei der Vahrenwalder Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße und somit liegt die Entscheidungsbefugnis über jedwede Änderungen und bauliche Maßnahme in der Verantwortung des Rates der Landeshauptstadt Hannover.

Zu 1.) Laut der vorliegenden Aktenlage, die keine Gewähr auf Vollständigkeit erhebt, lagen die letzten größeren Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Wesentlichen in den 80er Jahren. Zwischenzeitlich sind in kurzen Teilbereichen immer mal wieder Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung im Zusammenhang mit Leitungsarbeiten oder Optimierung der Verkehrssicherheit durchgeführt worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren im Bereich zwischen Hamburger Allee und Werderstraße sowie im Bereich zwischen Großer Kolonnenweg und Mittellandkanal stadtauswärts die Fahrbahndecken bzw. die gesamte Fahrbahn mit Geh- und Radweg erneuert.

Zu 2.) Die Vahrenwalder Straße wird, wie alle Straßen in den Bezirken, vom Personal der Unterhaltungsbezirke sehr regelmäßig kontrolliert und Auffälligkeiten bei Schäden oder im Zusammenhang mit Arbeiten Dritter zeitnah zur Sanierung gemeldet. Die Vahrenwalder Straße ist als verkehrssicher eingestuft.

Zu 3.) Für die Vahrenwalder Straße gibt es derzeit keine Planungen mittelfristig wesentliche Sanierungsarbeiten bzw. Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Lärmbelästigungen an Hauptverkehrsstraßen mit Stadtbahnbenutzung sind in der Regel deutlich über den Belastungen in Anwohnerstraßen, hier besteht Bestandsschutz der Straße. Eine Verbreiterung der Nebenanlagen zur Optimierung der Geh- und Radwege sind, sofern überhaupt verträglich, aufgrund der bei Erhalt der Bäume Flächenverfügbarkeiten nur mit Einschränkungen des Kfz-Verkehrs möglich. Dazu wären zunächst umfangreiche Planungen und auch für die Umsetzung erhebliche Finanzmittel erforderlich, die derzeit in der Finanzplanung nicht zur Verfügung stehen bzw. aufgrund der Vielzahl bereits eingeplanter Projekte auch in den nächsten Jahren nicht zur Verfügung gestellt werden können. Unabhängig davon, wird die Verwaltung mittelfristig zumindest eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um die bestehenden Möglichkeiten aufzuzeigen.