Anfrage: Geförderter Wohnungsbau am Kronsberg-Süd

Im Neubaugebiet Kronsberg-Süd sollen mindestens 25 Prozent der Wohneinheiten in jedem Baufeld als geförderter Wohnraum nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm für Mietwohnungen errichtet werden. Diese Mindestquote ist zur Behebung des großen Mangels an günstigem Wohnraum zwingend nötig.

Dazu frage ich die Verwaltung:

  1. Wie stellt die Stadt die Einhaltung dieser Mindestquote konkret gegenüber privaten Bauträgern sicher?
  2. Ist die Erfüllung dieser Quote auch dann gesichert, falls sich die auf Einhaltung der Quote verpflichteten privaten Bauträger nach der Übernahme des Bauauftrages anders strukturieren, beispielsweise in kleinere Unterfirmen aufteilen?