Anfrage: Lärmschutz am Kronsberg-Süd

Laut Drucksache 2505/2017 (Bebauungsplan 1553 - Kronsberg-Süd) sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, um in dem Neubaugebiet ausreichende Wohnqualität herzustellen. Neben der Straßenbahnstrecke und lärmemittierenden Gewerbe wird auch durch die geplante Verlängerung des ‚Kattenbrookstrift‘ als Haupterschließungsstraße des Neubaugebietes weiterer (Verkehrs-)Lärm entstehen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

Warum wird die Verlängerung des ‚Kattenbrookstrift‘ aus Lärmschutzgründen nicht (vom Neubaugebiet aus gesehen) vor der Lärmschutzmauer an der Straßenbahntrasse (wie bereits am Kronsberg-Nord) entlang geführt?