„Lärmschutz“ wichtiger als Meinungsfreiheit

Oliver Förste

„Offensichtlich wertete das Verwaltungsgericht das Recht auf ungestörtes Konsumieren höher, als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.“ So kommentiert Oliver Förste, Pressesprecher der Ratsfraktion DIE LINKE, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Das Gericht hat die Klage des Organisators der hannoverschen Montagsdemonstrationen gegen eine Auflage der Polizei abgewiesen. Danach darf eine Lautsprecheranlage auf öffentlichen Versammlungen in der Fußgängerzone nur dann benutzt werden, wenn die Anzahl der Versammelten 50 Personen überschreitet.

Als Grund für ihre Auflage hatte die Polizeidirektion Hannover unter anderem den Lärmschutz genannt. Der Argumentation des Klägers, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der ungestörte Einkauf, wollte sich das Gericht, im Gegensatz zu anders lautenden Urteilen unter anderem in Dresden und Stuttgart, nicht anschließen.