Verwaltung sieht keine Einflussmöglichkeit bei Auflagen für Montagsdemo

Oliver Förste

Mit einer Anfrage erkundigte sich das Linksbündnis auf der heutigen Ratssitzung nach den Möglichkeiten der Stadt, Einfluss auf die willkürliche Auflage der Polizei zu nehmen, dass Lautsprecheranlagen bei Demonstrationen nur ab 50 Personen zulässig sind.

Linksbündnis-Ratsherr Jeremy Krstic in der Begründung: „Wir sind zutiefst besorgt über den Umgang mit der Meinungsfreiheit in Hannover. Kleineren Initiativen und politischen Interessengruppen wird in Hannover damit das Recht auf freie Meinungsäußerung genommen.“ Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe eine gleich lautende Regelung bereits für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoße.

Ordnungsdezernent Marc Hansmann erklärte dazu, die Stadt sei „eindeutig nicht zuständig“. Die Vorfälle unterlägen dem Versammlungsrecht, die Verwaltung nehme dabei keinen Einfluss auf den Einsatz der Polizei. Man arbeite zwar mit den Ordnungskräften zusammen, gebe sich aber gegenseitig keine Ratschläge.

Konkreter Anlass sind die Polizeieinsätze gegen Montagsdemonstrationen in der hannoverschen Innenstadt. Der Organisator dieser Protestaktionen gegen Hartz IV wurde bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Lautsprecheranlage benutzte, obwohl die Polizei weniger als 50 Teilnehmer zählte. Bei der Montagsdemonstration am 7. Februar 2007 griff die Polizei zum wiederholten Mal ein: Obwohl nach Angaben des Veranstalters weit über 50 Personen anwesend waren, beschlagnahmte sie die Lautsprecheranlage. Mittlerweile haben die Vorgänge in Hannover bundesweit Aufmerksamkeit erregt, Montagsdemonstranten aus der ganzen Republik erklärten sich solidarisch.