Änderungsantrag Drosselung der Ausgaben bei der Instandhaltung der Gemeindestraßen um 20%

Änderungsantrag gemäß §§ 12, 33 und 34 der GO des Rates der LHH zu Drucksache Nr. 2027/2022 (HAUSHALTSSATZUNG der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2023 und 2024)

Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Produkt: 54101 Gemeindestraßen

Drosselung der Ausgaben bei der Instandhaltung der Gemeindestraßen um 20%

zu beschließen:

Im Zeitraum der kommenden zwei Jahre (Doppelhaushalt 2021/2022) bei Straßenbau- und Straßenausbesserungsmaßnamen eine Einsparung von 20% der geplanten Aufwendungen der Primärkosten vorzunehmen und die gesamten und notwendigen Maßnahmen erst in zwei Jahren auszuführen.

Die Einsparmaßnahmen bei den Abschreibungen werden durch eine Verlängerung der angenommenen Nutzungsdauer der Straßen erreicht. Dafür wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den betreffenden Straßen von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Von dieser Maßnahme sind Hauptverkehrsstraßen und Stichstraßen ausgenommen.

 

 

2023

2024

Primärkosten

Aufwendungen -Tausend Euro-

Aufwendungen -Tausend Euro-

von

81.185 EUR

81.459 EUR

um

ca. 20%

ca. 20%

auf

64.948,00 EUR

65.167,20 EUR

 

Primär wird die Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt. Etwaige andere Bautätigkeiten werden um zwei Jahre zurückgestellt. Der Ausbau von Rad- und Fußwegen wird nicht gestoppt. Der Bau von Velorouten wird davon ebenfalls nicht beeinträchtigt.

 

Begründung:

In Anbetracht der angespannten Haushaltslage empfiehlt es sich, in den kommenden zwei Jahren nur die notwendigen Straßenbau- und Straßeninstandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Das entlastet den Etat des Doppelhaushalts 2023/2024 und schafft Raum für unaufschiebbare Ausgaben.

Die verlängerte Nutzungsdauer auf der Abschreibungsseite wird mit der Reduzierung von Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h auf 30 km/h begründet. Es ist zu erwarten, dass durch die verringerte mechanische Belastung der Straßen weniger Verschleiß und damit eine höhere Nutzungsdauer zu erwarten ist. Der erwartbare positive Nebeneffekt ist eine Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohner*innen durch den rollenden Verkehr und eine geringere Emission von Schadstoffen/Feinstäube durch Motorabgase und Abrieb von Reifen und Bremsanlagen der Kraftfahrzeuge.

 

Dirk Machentanz
Fraktionsvorsitzender

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