Änderungsantrag Eigenkapitalerhöhung der hanova Wohnen um 25 Millionen Euro zur Gewährleistung der Schaffung weiteren öffentlich geförderten Wohnraums

Änderungsantrag gemäß §§ 12, 33 und 34 der GO des Rates der LHH zu Drucksache Nr. Nr. 2027/2022 (HAUSHALTSSATZUNG der Landeshauptstadt Hannover für die Haushaltsjahre 2023 und 2024)

Eigenkapitalerhöhung der hanova Wohnen um 25 Millionen Euro zur Gewährleistung der Schaffung weiteren öffentlich geförderten Wohnraums

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die hannoversche Wohnungsbaugesellschaft hanova Wohnen mit einer Eigenkapitalerhöhung von 25 Millionen Euro auszustatten, wobei unter

  1. 12, 5 Millionen Euro aus bestehenden Haushaltsresten des auslaufenden Doppelhaushalts und unter
  2. 2,5 Millionen Euro aus dem neu einzubringenden Haushaltsetat des Doppelhaushalts 2023/2024 zu generieren sind.

Die hannoversche Wohnungsbaugesellschaft hanova Wohnen muss auch über die Planungen des jetzt einzubringenden Doppelhaushalts hinaus in der Lage sein, über ausreichend Kapital zur Schaffung weiteren öffentlich geförderten und somit bezahlbaren Wohnraums zu verfügen. Die Wohnungsbauoffensive der Landeshauptstadt Hannover greift zu kurz und kann derzeit nicht garantieren, dass hanova Wohnen auch in der jüngeren Zukunft mit ausreichend Kapital zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums versorgt wird. Dieser ist in Hannover nach wie vor knapp. Die Obdachlosenzahlen sprechen in diesem Zusammenhang eine eindeutige Sprache. Insbesondere für alleinerziehende Mütter ist es mehr als schwierig, bezahlbare Wohnungen zu finden. Niedriglöhner*innen konkurrieren zudem mit Transferleistungsbezieher*innen um die wenigen bezahlbaren Wohnungen auf dem hannoverschen Markt.

Unser bereits eingebrachter Antrag zur Kapitaldeckenerhöhung sah dieses Problem voraus. Leider wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Die angedachte Eigenkapitalerhöhung der hanova Wohnen auf 12 Millionen Euro, wie laut Plan des Ampelbündnisses (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) im Rat angedacht, ist in der Höhe nicht ausreichend, um auch in näherer Zukunft mit summarisch mehr als ausreichenden Bautätigkeiten im bezahlbaren Wohnungsbausegment bestehen zu können.

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