Anfrage zum Vorhandensein von Betriebsräten und Tarifverträgen bei Kindertagesstätten, die sich in städtischen Einrichtungen befinden, beziehungsweise mit denen die LHH zusammenarbeitet (1706/2023)

In Kindertagesstätten, die städtisch sind, beziehungsweise die einen Vertrag mit der LHH besitzen, sollte vorausgesetzt werden, dass hier nach Tarif bezahlt wird und die Angestellten durch vorhandene Betriebsräte in ihren Rechten unterstützt und vertreten werden. Gerade hinsichtlich der Diskussion um mangelnde Kita-Kräfte halten wir das für einen Grundstandard, der vorhanden sein muss, um diesen wichtigen Berufsstand attraktiv zu halten, beziehungsweise diesen wieder an Attraktivität zu steigern, ohne den Einstellungsstandard bei qualifiziertem Personal zu schmälern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Beschäftigte der öffentlichen Kitas oder der Kitas mit denen die Stadt zusammenarbeitet oder sich in städtischen Einrichtungen befinden, sind durch einen Betriebsrat vertreten? Wie viele Kitas sind nicht durch einen Betriebsrat vertreten, und welche Betreiber sind hier betroffen?
  2. Wie viele Kitas sind durch einen Tarifvertrag abgedeckt und welche Betreiber sind hier betroffen?
  3. Falls bei den obigen Fragen Kitas weder Betriebsrat noch Bezahlungen nach Tarifvertrag existieren, wieso ist das kein Kriterium, welches von der Stadt vorausgesetzt und gestützt wird?