Prüfantrag: Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes (0479/2024)

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung dafür ein, dass das Bund-Länder Programm "Junges Wohnen" fortgesetzt und die Förderung von Wohnheimplätzen speziell für Auszubildende ein besonderes Anliegen des sozialen Wohnungsbaus der LHH wird.
  2. Die Verwaltung prüft, ob die Einrichtung eines Ausbildungswohnheims zielorientiert und wesentlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert werden kann.
  3. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der hannoverschen Wohnungswirtschaft, bis wann und in welcher Größe den Sozialämtern weitere Gewährleistungswohnungen für einen Aus- oder Umbau zu Ausbildungswohnheimen, für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Auszubildende zur Verfügung gestellt werden können.

Das Ergebnis der Prüfung wird unter anderem im Sozialausschuss und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellt.

Begründung:

Sich in Ausbildung befindende Jugendliche und junge Erwachsene können häufig nicht die finanziellen Mittel aufbringen, um in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft zu ziehen: 2022 lebten 67% der Auszubildenden bundesweit noch im Elternhaus. Eine u.a. mit Kochmöglichkeiten ausgestattete Wohnung oder ein möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft für eine Warmmiete von maximal 400 Euro, was rund 38% der durchschnittlichen Bruttoausbildungsvergütung entspricht, in einem der 13 Stadtbezirke der LHH zu finden, ist nahezu aussichtlos. Gleichzeitig lässt es u.a. die Entfernung zum Ausbildungsbetrieb oder die familiäre Situation im Elternhaus nicht zu, dass einige der 128 000 Auszubildenden in Niedersachsen im Sinne eines erfolgreichen Ausbildungs­abschlusses im Elternhaus wohnen bleiben. Neben den wenigen, bereits vorhandenen Ausbildungswohnheimen, fehlen in der LHH Wohnheime, Wohngruppen und Wohngemeinschaften, die speziell Ausbildenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen.