Rat verabschiedet Resolution gegen Freihandelsabkommen

Der Rat der Landeshauptstadt hat einen Antrag von SPD, Grünen und LINKEN gegen die Gefährdung der kommunalen Daseinsvorsorge durch geplante Freihandelsabkommen beschlossen, die derzeit hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Es geht um das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), zwischen der EU und Kanada (CETA) und ein weltweites Dienstleistungsabkommen, das auf das Kürzel TISA hört. Der Appell des Rates richtet sich an EU-Kommission, EU-Parlament, Bundes- und Landes-Regierung und fordert nicht nur, die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen zu beenden.

Klares Nein zu Privatisierungen


Das wirtschaftliche Engagement der Städte und Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur dürfe nicht eingeschränkt werden, heißt es im Antrag. Dazu zählen etwa der öffentliche Nahverkehr, Wasserversorgung, soziale Dienstleistungen, der Kultur- und Bildungsbereich oder die Abfallwirtschaft. In diesen Bereichen sind bisher vielfach kommunale Unternehmen tätig, die durchs TTIP ins Visier von Privatisieren geraten können. Wie durchsickerte, sollen nur Dienstleistungen ausgenommen werden, die in „hoheitlicher Gewalt“ erbracht werden. Gemeint sind jene, die nicht im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehen. Im Dienstleistungsabkommen TISA soll zudem vereinbart werden, dass einmal privatisierte Unternehmen nicht mehr in staatliches Eigentum zurückkehren dürfen.

Umwelt- und Sozialstandards müssen bleiben!

Die Resolution des Rates fordert außerdem, soziale, ökologische und regionale Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen nicht zu verschlechtern. Auch dürften Umwelt- und Sozial-Standards nicht durch Klagen von ausländischen Investoren vor einem Schiedsgericht unter die Räder kommen. Möglich machen das Klauseln zum „Investorenschutz“ im TTIP. Als Paralleljustiz sind diese Schiedsgerichte mit Anwälten besetzt, die im Gegensatz zu unabhängigen Richtern bestimmte Interessen vertreten. Der „Investorenschutz“ ermöglicht prinzipiell, das Tarifsystem, die Mitbestimmung, ja selbst die Mindestlöhne als „Investitionshemmnis“ wegzuklagen.